Er hilft bei der Recherche und alltäglichen Arbeit von Journalist*innen, etwa wenn Informationen von staatlichen Stellen beschafft werden sollen, auf Demonstrationen die Berichterstattung behindert wird oder Pressekarten für eine Veranstaltung benötigt werden.
Der Jugend-Presseausweis ist von der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di (dju) und dem Deutschen Journalisten-Verband (DJV) anerkannt. Die praktische Plastikkarte im Scheckkartenformat hat ein Hologramm und ist so fälschungssicher.
Er wird von den Landesverbänden der Jugendpresse Deutschland an ihre Mitglieder herausgegeben. Im Rahmen der Antragstellung muss sich die antragstellende Person ausweisen und ihre Zugehörigkeit zur Presse nachweisen.
Für die Erstausstellung werden benötigt:
Welche Nachweise für die Ausstellung des Jugend-Presseausweises akzeptiert werden, entnimmst Du bitte der Jugend-Presseausweis-Ordnung (siehe „Häufige Fragen“ weiter unten).
Zum Ende des Kalenderjahres wird der Jugend-Presseausweis mit neuen Nachweisen an den ausstellenden Verband zurückgesendet, der darauf eine Verlängerungsmarke aufbringt.
Für die Ausstellung des Ausweises wird bundeseinheitlich eine Schutzgebühr in Höhe von 15 Euro pro Kalenderjahr berechnet. In Ergänzung zum Jugend-Presseausweis kann das Jugendpresse-Autoschild für 15 Euro im Kalenderjahr beantragt werden.
Wenn Du weitere Fragen hast, kontaktiere bitte deinen austellenden Verband. Nutze dazu z.B. den Live-Chat unten rechts auf der Seite, um die Jugendpresse Berlin-Brandenburg zu erreichen.
Es gibt kein offizielles Anerkennungsverfahren für Presseausweise. Ob ein solcher von einem Unternehmen oder eine öffentlichen Stelle akzeptiert wird, entscheiden diese selbst.
Der Jugend-Presseausweis ist aber von den beiden professionellen Journalistenverbänden in Deutschland, der der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di (dju) und dem Deutschen Journalisten-Verband (DJV) anerkannt. Durch unsere Vergabekriterien sowie die hochwertigen Sicherheitsmerkmale des Jugend-Presseausweises erreicht der Ausweis eine hohe Akzeptanz unter Veranstalter*innen und bei der Polizei.
Wir sind stets bestrebt, den Jugend-Presseausweis unter staatlichen Stellen, Unternehmen und Polizist*innen bekannter zu machen. Solltest Du mal nicht damit weiterkommen, kannst du Dich immer an uns wenden und wir helfen Dir weiter.
Die genaue Verfahrensweise der Verlängerung kann zwischen den ausstellenden Verbänden variieren. In der Regel sendest Du aber deinen Ausweis zum Ende des Kalenderjahres mit aktualisierten Nachweisen an den ausstellenden Verband zurück. Dieser bringt eine Verlängerungsmarke auf dem Ausweis auf und übersendet ihn dir wieder.
Hast du deinen Ausweis bei der Jugendpresse Berlin-Brandenburg beantragt, kannst du unseren Online-Assistenten zur Verlängerung nutzen, der dich Schritt für Schritt durch die Verlängerung führt.
Wenn Du Deinen Jugend-Presseausweis zurückgeben möchtest, sende ihn bitte einfach postalisch an den ausstellenden Verband zurück.
Bitte beachte, dass die ausstellenden Verbände, unabhängig von einer tatsächlichen Verlängerung, berechtigt sind, bis zur Rückgabe des Ausweises Gebühren zu erheben.
Hast Du den Ausweis bei der Jugendpresse Berlin-Brandenburg beantragt, sende ihn bitte an diese Anschrift. Wir führen ihn dann der datenschutzkonformen Vernichtung zu.
Hast Du den Ausweis verloren oder wurde er geklaut, kontaktiere bitte umgehend den ausstellenden Verband. Er kann Deinen Ausweis im Verwaltungssystem sperren, sodass er vor unberechtigter Nutzung geschützt ist. Im Anschluss wird Dir (kostenpflichtig) ein neuer Ausweis ausgestellt.
Hast du Deinen Ausweis bei der Jugendpresse Berlin-Brandenburg beantragt, kannst Du dazu einfach den Live-Chat auf dieser Seite benutzen.
Nein. Der Jugend-Presseausweis darf nur für Deine journalistische Arbeit genutzt werden und nicht um in Deiner Freizeit Zugang zu Veranstaltungsorten zu erhalten. Sollte den ausstellenden Verbänden eine unberechtigte Nutzung bekannt werden, werden sie Dir den Jugend-Presseausweis umgehend entziehen und können eine Vertragsstrafe verhängen. Nur so kann die hohe Akzeptanz des Jugend-Presseausweises gewährleistet werden.
Die Ausgabe des Ausweises richtet sich nach der bundeseinheitlichen Jugend-Presseausweis-Ordnung.
§1 Zweck & Formalia
Zur Erleichterung und als Nachweis einer journalistischen Tätigkeit stellen die Jugendpresseverbände und / oder deren Mitgliedsverbände Mitgliedern, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, den „Jugend-Presseausweis“ sowie das „Jugendpresse-Autoschild“ aus. Dabei ist diese bundeseinheitliche JugendPresseausweis-Ordnung verbindlich.
Jugend-Presseausweis und Jugendpresse-Autoschild sind ausschließlich bei der Ausübung journalistischer Tätigkeiten zu verwenden, nicht bei privaten Anlässen.
Jugend-Presseausweis und Jugendpresse-Autoschild bleiben Eigentum des ausstellenden Verbandes. Beide sind nicht übertragbar und können, insbesondere bei Missbrauch, jederzeit durch diesen eingezogen werden.
Jegliche Haftung des ausstellenden Jugendpresseverbandes für den Umgang mit dem Jugend-Presseausweis und dem Jugendpresse-Autoschild ist ausgeschlossen. Bei Minderjährigen haften die Erziehungsberechtigten.
§2 Berechtigte
Die Ausstellung erfolgt nur an Mitglieder der Jugendpresseverbände und / oder deren Mitgliedsverbände, sofern diese in der Jugendpresse oder in vergleichbarer Weise tätig sind und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Nachweis der journalistischen Tätigkeit erfolgt durch Einsendung von mindestens zwei eigenen Publikationen als Belegexemplare, die nicht älter als sechs Monate sein sollen. Es wird vereinbart, dass für die verschiedenen Medien neben dem journalistischen Anspruch folgende Kriterien gelten:
Schülerzeitungen / Jugendzeitungen: Als Belegexemplar gilt eine Ausgabe der bereits veröffentlichten Schüler- oder Jugendzeitung, in der zwei gekennzeichnete Artikel der Antragsstellerin bzw. des Antragsstellers abgedruckt sind oder zwei Ausgaben der bereits veröffentlichten Schüler- oder Jugendzeitungen, in denen jeweils ein namentlich gekennzeichneter Artikel des Antragsstellenden abgedruckt ist.
Onlinemagazine: Als Belegexemplar gelten die URL sowie mindestens zehn ausgedruckte Artikel, die auf dieser erschienen sind und eine ausreichende Gewähr für das Vorliegen einer journalistischen Publikation bieten. Von diesen müssen mindestens zwei namentlich gekennzeichnete Artikel des Antragstellernden sein.
Radio- und Videogruppen: Als Belegexemplar gilt ein Datenträger mit mindestens zwei Sendungen oder Beiträgen, die bereits gesendet worden sind. Eine Sendebestätigung soll beigefügt werden.
Fotografen: Als Belegexemplare gelten Fotografien, die den jeweiligen Anforderungen an das gleiche Medium unter den Punkten a, b und e entsprechen.
Mitarbeiter bei sonstigen Medien: Als Belegexemplare gelten zwei Ausgaben der Medien, die nachweislich vom Antragsteller veröffentlicht sein müssen.
§3 Rückgabe & Verlängerung
Jugend-Presseausweis und Jugendpresse-Autoschild sind bis zum Ende des Kalenderjahres gültig, in dem sie ausgestellt wurden. Beide sind umgehend, spätestens jedoch bis 31. Januar des Folgejahres an den ausstellenden Verband zurückzugeben oder mit zwei neuen Tätigkeitsnachweisen, die nicht älter als sechs Monate sein sollen, zur Verlängerung einzureichen.
Ein Verlust des Jugend-Presseausweises oder des Jugendpresse-Autoschildes ist unverzüglich anzuzeigen. Für die Neuausstellung sind die jeweiligen Gebühren erneut zu entrichten.
Bei Ende der Mitgliedschaft oder Vollendung des 27. Lebensjahres sind der Jugend-Presseausweis und das Jugendpresse-Autoschild umgehend zurückzugeben. Gleiches gilt für den Fall, dass die journalistische Tätigkeit nicht mehr besteht.
§ 4 Gebühren
Die Jahresgebühr für einen Jugend-Presseausweis bei allen Jugendpresseverbänden mindestens 15,00 Euro pro Kalenderjahr. Die Gebühr kann unabhängig von einer tatsächlich erfolgten Verlängerung erhoben werden. § 3, Absatz 1 bleibt unberührt.
Die Jahresgebühr für ein Jugendpresse-Autoschild beträgt bei allen Jugendpresseverbänden mindestens 15,00 Euro pro Kalenderjahr. Die Gebühr kann unabhängig von einer tatsächlich erfolgten Verlängerung erhoben werden. § 3, Absatz 1 bleibt unberührt.
§5 Personen-Verifizierung
Um die ordnungsgemäße Ausstellung der Dokumente zu ermöglichen, muss jedem Antrag eine Kopie eines gültigen amtlichen Ausweises (Kinderausweis, Personalausweis oder Reisepass) beigefügt werden.
§6 Sonstige Bestimmungen
Um die ordnungsgemäße Verwendung des Ausweises sicherzustellen, kann der ausstellende Jugendpresseverband bei Verstößen gegen diese JugendPresseausweis-Ordnung eine Vertragsstrafe von bis zu 150,00 Euro fordern.
Alle Jugendpresseverbände sind verpflichtet, die jeweiligen Unterlagen zur Ausgabe der Jugend-Presseausweise und des Jugendpresse-Autoschildes einschließlich der Belegexemplare bis zum Ende des auf die Ausstellung folgenden Kalenderjahres aufzubewaren.
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